Bußgeld


Das ist nicht rechtsverbindlich: Angaben ohne Gewähr!

Die BußgelderDM
generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer20
einzelne Verstöße
Fahren mit Kopfhörer20
gegen die Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen20
gegen die Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen20
Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung20
Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen20
Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg20
 Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtug30
Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)
 – jeweils mit Behinderung30
 – jeweils mit Gefährdung40
 – jeweils mit Sachbeschädigung50
Fahren entgegen der Einbahnstrasse30
Mißachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung30
 – jeweils mit Behinderung40
 – jeweils mit Gefährdung50
 – jeweils mit Sachbeschädigung60
Bremsen defekt50
Vorfahrt mißachtet mit Gefährdung 50
Überfahren einer roten Ampel 50
-bei Gefärdung  1 Punkt125
– bei mehr als einer Sekunde ROT 1 Punkt125
– bei mehr als einer Sekunde und Gefährdung anderer: 1 Punkt200