Das ist nicht rechtsverbindlich: Angaben ohne Gewähr!

Die Bußgelder

DM

generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer

20

einzelne Verstöße


Fahren mit Kopfhörer

20

gegen die Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen

20

gegen die Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen

20

Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung

20

Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen

20

Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamem Rad-/Gehweg

20

 Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtug

30

Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)


 - jeweils mit Behinderung

30

 - jeweils mit Gefährdung

40

 - jeweils mit Sachbeschädigung

50

Fahren entgegen der Einbahnstrasse

30

Mißachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung

30

 - jeweils mit Behinderung

40

 - jeweils mit Gefährdung

50

 - jeweils mit Sachbeschädigung

60

Bremsen defekt

50

Vorfahrt mißachtet mit Gefährdung 

50

Überfahren einer roten Ampel 

50

-bei Gefärdung  1 Punkt

125

- bei mehr als einer Sekunde ROT 1 Punkt

125

- bei mehr als einer Sekunde und Gefährdung anderer: 1 Punkt

200